Moin!
Mein Erblasser lebte zuletzt in Serbien. Seine Nichte wohnt in meinem Bezirk und schlug beim Notar aus, der nun eine Bescheinigung nach § 31 IntErbRVG verlangt.
Bin ich zuständig, da § 1 Abs. 2 IntErbRVG von Mitgliedsstaaten redet und Serbien nicht in der EU ist?