• Moin!

    Mein Erblasser lebte zuletzt in Serbien. Seine Nichte wohnt in meinem Bezirk und schlug beim Notar aus, der nun eine Bescheinigung nach § 31 IntErbRVG verlangt.
    Bin ich zuständig, da § 1 Abs. 2 IntErbRVG von Mitgliedsstaaten redet und Serbien nicht in der EU ist? :gruebel:

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

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