Liebe Kolleginnen und Kollegen, hallo alle miteinander!
Die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung nach § 161 BGB bereitet mir Probleme. Folgender Fall:
A und B sind Mitglieder einer Erbengemeinschaft. A überträgt ihren Erbteil aufschiebend bedingt durch Kaufpreiszahlung auf B . Nach § 161 Abs. 1 BGB ist B vor zwischenzeitlichen anderweitigen Verfügungen von A geschützt (vgl. auch Schöner/Stöber, 16. Aufl., Rnr. 970, 2. Absatz). Beantragt ist nun die Eintragung dieser Verfügungsbeschränkung. Dies ist lt. Rechtsprechung wohl auch möglich. Allerdings habe ich keinen Text für diese Eintragung.
Habt ihr Ideen bzw. Anmerkungen?
Herzlichen Dank!