Wohnungseigentum soll veräußert werden, bei der Veräußerung ist aufgrund entsprechender Eintragung die Zustimmung des Verwalters erforderlich. Hier ist der Verwalter jedoch gleichzeitig auch der Käufer. Im notariellen Kaufvertrag hat der Verwalter bereits die Zustimmungserklärung abgegeben. Ist das so überhaupt möglich?
In der Kommentierung bin ich bisher leider nicht fündig geworden.