Ich habe hier eine merkwürdige Geschichte.
Verkauft werden die Grundstücke Flst. Nr. 101, 102 und 103. Für das Flurstück 103 ist ein Herrschvermerk eingetragen (Geh- und Fahrtrecht, bewilligt und eingetragen im Jahr 1906). Das zugehörige Recht ist noch für weitere Grundstücke bestellt. Beim Recht selbst findet sich allerdings kein Hinweis auf den Herrschvermerk. Die weitere Recherche ergab, dass bei einigen der berechtigten Grundstücke ein Herrschvermerk eingetragen ist, bei anderen nicht.
In einem der Vorgängerblätter bin ich dann stutzig geworden: Dort ist der Herrschvermerk nämlich nicht beim herrschenden sondern beim dienenden Grundstück eingetragen. Gibt es einen "Dienvermerk"? Das hätte doch keinen Sinn, weil das Recht in Abt. II eingetragen ist. Gibt es eine Erklärung für diese Buchung?
Und schließlich: Kann ich bei dem Recht vermerken, dass bzgl. einzelner Grundstücke ein Herrschvermerk eingetragen ist? Eigentlich dürfte dem nichts entgegenstehen.