Hallo zusammen,
ein nicht erschienener Zeuge hat nach Erlass eines Haftbefehls, weil das Ordnungsgeld nicht beitreibbar war, den gesamten Betrag inkl. bisheriger Kosten der Zwangsvollstreckung gezahlt.
Wie geht es jetzt weiter?
Muss der Haftbefehl aufgehoben werden?
Tausend Dank und viele Grüße
Nefili