Evtl. stehe ich auf einem sehr großen Schlauch und sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht, vielleicht kann mir hier jemand helfen.
GF der GmbH 1 sind A und B.
Gesellschafterin der GmbH 1 ist GmbH 2, bei der ebenfalls A und B GF die GF sind. A ist bei GmbH 2 einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB 2. Alt. befreit, B vertritt satzungsgemäß (ein GF vertritt allein, ansonsten zwei gemeinsam).
Nun wird GF A bei GmbH 1 abberufen. Den Gesellschafterbeschluss der GmbH 2 als Gesellschafterin der GmbH 1 unterzeichnet jedoch nur GF B. Dieser ist jedoch, wie gesagt, nicht einzelvertretungsberechtigt.
Kann ich aber überhaupt die Mitwirkung von GF A fordern, damit die GmbH 2 ordnungsgemäß vertreten wird? Oder ist GF A ausgeschlossen, da er sich selbst abberufen würde aber nicht von der 1. Alt. des § 181 BGB befreit ist?
Ich hoffe, dass der Sachverhalt halbwegs verständlich ist!