Hallo ihr,
ich habe eine Gesellschafterliste (20 Gesellschafter) erhalten mit folgendem Inhalt:
Anteil 1 : unbekannte Erben des Hr. X und Fr. X, geb. am 01.01.1900, Wohnort; in der Veränderungsspalte als Vermerk eingetragen: Ableben des Hr. X.
Ich habe nun überlegt, kann ich dies so freigeben? Aber wer wird dann für eine Gesellschafterversammlung geladen? Muss da ein Nachlasspfleger eingetragen werden?
vielen Dank schonmal im Voraus.