Gesellschafterliste und unbekannte Erben

  • Hallo ihr,

    ich habe eine Gesellschafterliste (20 Gesellschafter) erhalten mit folgendem Inhalt:

    Anteil 1 : unbekannte Erben des Hr. X und Fr. X, geb. am 01.01.1900, Wohnort; in der Veränderungsspalte als Vermerk eingetragen: Ableben des Hr. X.


    Ich habe nun überlegt, kann ich dies so freigeben? Aber wer wird dann für eine Gesellschafterversammlung geladen? Muss da ein Nachlasspfleger eingetragen werden? :gruebel::gruebel:

    vielen Dank schonmal im Voraus.

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