Ich habe einen Beschluss in Luxemburg mit internationalem Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Auf dem Rückschein befindet sich keine Unterschrift nur ein kleiner Stempel des Zustellungsadressaten (des größten Onlinehändlers weltweit). Ein erneuter Zustellungsversuch führte zu dem gleichem Ergebnis. Kann dieser Stempel als Zustellungsnachweis akzeptiert werden?
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