Zustellung in Luxemburg

  • Ich habe einen Beschluss in Luxemburg mit internationalem Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Auf dem Rückschein befindet sich keine Unterschrift nur ein kleiner Stempel des Zustellungsadressaten (des größten Onlinehändlers weltweit). Ein erneuter Zustellungsversuch führte zu dem gleichem Ergebnis. Kann dieser Stempel als Zustellungsnachweis akzeptiert werden?

  • Nein, jedenfalls nach meiner Ansicht. Stempel könnte jeder sich machen lassen. BGH und EuGH fordern regelmäßig etwas, das eine Unterschrift ist. Also dritter Versuch, diesmal über Rechtshilfebehörde.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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