Monierung durch Rechtsanwalt


  • Ich habe - ermundert durch die freundlichen Rechtspfleger im Forum - in einer etwas komplizierteren Grundbuchsache meine Mitarbeiterin gebeten, mal beim GBA nachzufragen, welche Teile meines Antrags notariell beurkundet werden müssen.

    Die knurrige Reaktion einer frustigen Rechtspflegerin: "Warum fragen Sie mich das überhaupt, ihr Anwalt muss das doch wissen. Der hat das gelernt." :mad:

    Habe ich aber nicht, weil ich im Grundbuchrecht, welches nicht zur klassischen Juristenausbildung gehört, toast wie Dummbrot bin. Und dann erwartet ihr, das ich pronto und flott die richtigen Anträge in der zutreffenden Form stelle?



    Hm, dazu muss ich sagen, dass ich grundsätzlich schon erwarte, dass sich ein Notar erstmal entsprechend beliest, wenn er was nicht weiss. Wenn's dann noch nicht klar ist, kann er gern nachfragen. Und wenn's so'n exotischer Fall ist, dann les ich eben auch erstmal nach.
    Ich beantworte eigentlich alle netten (!) Nachfragen von Notaren oder deren Angestellten, schließlich profitieren ja alle an einer guten Zusammenarbeit. Manchmal hab ich aber schon das Gefühl, dass man sich den Blick in den Kommentar sparen möchte. Ich wurde neulich erst von einer Notarin gefragt, was denn der Unterschied zwischen einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit und einer Grunddienstbarkeit sei :eek: . Und das kann meiner Meinung nach auch nicht sein, das sind grundlegende Sachen. Mir ist es aber grundsätzlich schon lieber es wird vorher gefragt, als wenn dann später ein konfuser Antrag eingereicht wird.



  • ähh, Gerit ist Rechtsanwältin ;) keine Notarin

  • @ redge:
    Bei mir gibt es nach zirka 6 - 8 Wochen eine höfliche schriftliche Sachstandsanfrage. Diese dient bei mir nur dazu, die Sache wieder in Erinnerung zu bringen, denn auch bei der Justiz werden manchmal die Akten "verlegt". Den Begriff "Nettigkeiten" habe ich ironisch gemeint, nett finde ich das Vorgehen keineswegs.

    @ li_li:
    Da die Sache etwas eilbedürftig ist, wollte ich die Meinung der zuständigen Rechtspflegerin erfahren. Nicht dass diese die Sache anders sieht als unsere Grundbuchspezialisten im Forum. Der Vorschlag wird von mir aber jederzeit dankbar angenommen.

    @ Grisu:
    Wir sind ja meist gezwungen, so zu tun, als wären wir allwissend. Etwas anderes akzeptiert der Mandant und manche Richter/Rechtspfleger nämlich nicht. Ich habe tatsächlich die Erfahrung gemacht, dass es einem Mandanten wenig nützt, wenn man ihm mitteilt, es könnte so oder so sein. Er will für die Lösung seiner Probleme eine klare Linie...

  • Macht ja nix.

    Grundsätzlich sind jedenfalls m.E. schon zwei richtige Dinge gesagt worden:

    1. Es ist wünschenswert und sinnvoll, dass bei - für den jeweiligen Beteiligten (der hier also auch z.B. eine RAin sein kann) -außergewöhnlichen Sachverhalten Dinge im Vorfeld besprochen werden, da sich so auf allen Seiten evtl. Arbeit und Frust vermeiden lässt.
    2. Es kann aber nicht Aufgabe des Gerichts sein, z.B. einer ReNo-Angestellten Fragen zu beantworten, die eigentlich ihr Chef beantworten müsste. Ich meine hier jetzt keine rechtlich komplizierten Fälle aber wenn eine ReNo-Angestellte mich als GB-Rpfl. anruft und fragt, wie hoch eine Forderung sein muss, damit eine Zwangshypothek eingetragen werden kann oder ob ein Löschungsantrag für eine Dienstbarkeit auch notariell beglaubigt sein muss, dann halte ich mich in dem Moment eigentlich für den falschen Ansprechpartner. Das müsste auch der Chef (RA u. Notar) beantworten können. Okay, wenn die Dame dann aber schon mal am Telefon ist, beantworte ich die Fragen natürlich trotzdem.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Es gibt viele Damen in den Kanzleien, die einfach Angst haben, ihren Chef zu fragen.
    Als ich noch im ZeMa gearbeitet hab, hab ich mich in einer stressigen Minute auch mal hinreißen lassen eine Refa anzumotzen, warum sie bitte bei mir nachfragt, wer die gesetzlichen Vertreter einer GbR oder OHG sind...
    Sie erklärte mir dann, dass die Refas teilweise nur für das maschinelle Mahnverfahren eingestellt seien und dass im Vertrag drinstehen würde, dass ab einer bestimmten Anzahl von Monierungen das Gehalt bzw. die leistungszulage gekürzt wird. Daher fragen sie lieber direkt im Gericht als den Chef, damit er ihre "Dummheit" nicht mitbekommt!
    Mir ist jawohl alles aus dem Gesicht gefallen! :eek: ! Danach hab ich mich entschuldigt und war völlig fertig! Ist das wohl rechtens?

    Klar ist GB noch was anderes als Mahnsachen, aber wenn man sowas hört... wer weiß wo das noch so gehandhabt wird?!

  • * Die Sache war wirklich nicht so einfach wie die Frage, ab welcher Forderungshöhe eine Zwangssicherungshypothek eingetragen werden kann.

    * Vorliegend habe ich meine Reno vorgeschickt, da diese mal ein paar Jahre beim GBA gearbeitet hat und deshalb mit der Antwort bestimmt mehr anfangen konnte, als ich. Außerdem soll sie die Sache auch weiter umsetzen.

    * Grundsätzlich dürfen mich meine Renos aber wirklich alles fragen, was ihnen auf dem Herzen liegt. Ich schaue mir auch Mahnbescheidsanträge, bei denen sie nicht weiterkommen, an. Nur manchmal bin ich eben mit meinem "Latein" auch am Ende.

  • Dass die Wurzel des von mir geschilderten Übels nicht bei der ReNo-Angestellten sondern eher bei deren Boss zu suchen ist, ist mir schon klar. Denn wenn der Chef es nicht schafft, seinen Angestellten glaubhaft zu vermitteln, dass er jederzeit der erste richtige Ansprechpartner bei solchen Fragen ist, dann hat er als Chef in meinen Augen kläglich versagt.

    Daher fallen solche Nachfragen ja auch nicht auf die Angestelle xy zurück sondern auf das Büro insgesamt.

    Im übrigen finde ich es bei den ohnehin mehr als schlecht bezahlten Anwaltsangestellten eine ansolute Frechheit, dann noch solche Strafklauseln in die Veträge einzubauen. :daumenrun :daumenrun :daumenrun

    Ulf

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  • Dein geschildertes Vorgehen ist aus meiner Sicht absolut "nicht zu beanstanden". ;)

    Das nur noch mal zur Klarstellung, falls es anders rüber gekommen sein sollte.

    Ulf

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