Ich habe - ermundert durch die freundlichen Rechtspfleger im Forum - in einer etwas komplizierteren Grundbuchsache meine Mitarbeiterin gebeten, mal beim GBA nachzufragen, welche Teile meines Antrags notariell beurkundet werden müssen.
Die knurrige Reaktion einer frustigen Rechtspflegerin: "Warum fragen Sie mich das überhaupt, ihr Anwalt muss das doch wissen. Der hat das gelernt."
Habe ich aber nicht, weil ich im Grundbuchrecht, welches nicht zur klassischen Juristenausbildung gehört, toast wie Dummbrot bin. Und dann erwartet ihr, das ich pronto und flott die richtigen Anträge in der zutreffenden Form stelle?
Hm, dazu muss ich sagen, dass ich grundsätzlich schon erwarte, dass sich ein Notar erstmal entsprechend beliest, wenn er was nicht weiss. Wenn's dann noch nicht klar ist, kann er gern nachfragen. Und wenn's so'n exotischer Fall ist, dann les ich eben auch erstmal nach.
Ich beantworte eigentlich alle netten (!) Nachfragen von Notaren oder deren Angestellten, schließlich profitieren ja alle an einer guten Zusammenarbeit. Manchmal hab ich aber schon das Gefühl, dass man sich den Blick in den Kommentar sparen möchte. Ich wurde neulich erst von einer Notarin gefragt, was denn der Unterschied zwischen einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit und einer Grunddienstbarkeit sei . Und das kann meiner Meinung nach auch nicht sein, das sind grundlegende Sachen. Mir ist es aber grundsätzlich schon lieber es wird vorher gefragt, als wenn dann später ein konfuser Antrag eingereicht wird.