PKH-Anwalt schickt falsche Rechnung an Mdt mM mit gerichtl Gebühren - was tun?

  • Hallo Zusammen! Ich bräuchte mal ein paar Meinungen ... folgendes Problem:
    0815 Scheidungsantrag vom 25.3.04, eingegangen am 13.5.04.
    PKH-Bewilligung für Antragsteller mit Ratenzahlung 30,00 EUR.
    Im Verhandlungstermin am 10.05.05 wird Scheidungsfolgevereinbarung zum Vergleichsinhalt gemacht.
    Hier fallen drunter: KI-Unterhalt (SW 3.000,00 EUR), GÜR (SW 600.000,00 EUR) und div. wie Hausrat, Ehegattenunterhalt, Ehewohnung (SW 0,00 EUR). Der SW für Scheidung wird auf 14.000 EUR festgesetzt.

    Antragsteller-Vertreter übersendet PKH-Abrechnung:
    1,3 VG aus 14.000,00
    1,2 TG aus 617.000,00
    0,8 DG aus 600.000,00
    1,5 EG aus 600.000,00
    + Pauschale und MWST

    Ist ja schon mal Humbug, außerdem nach BRAGO abzurechnen .... ABER ....
    Dann meldet sich der Antragsteller, dieser zahlt neben den PKH-Raten noch Raten an den Anwalt i.H.v. 300,00 EUR und dachte eigentlich, dass das die Vergütung des Verfahrens sei.
    Auf Vorhalten reicht mir der Anwalt nun die Rechnung an seinen Mandanten nebst Erläuterungen ein:
    Der Anwalt war vorgerichtlich tätig im Hinblick auf Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt seit März 2001.
    Dann agierte der Anwalt bezüglich Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens (mehrere Erörterungen und Schriftverkehr) - so, hier nun die Rechnung an den Mandanten (ach ja, diese datiert vom April 2006!):
    I. Unterhalt
    1,3 nach Nr. 2400 VV
    Pauschale
    II. Scheidungsfolgevergleich
    Gegenstandswert: gem. Streitwertbeschluß 600.000,00 EUR
    1,5 nach Nr. 2400 VV
    Pauschale
    darauf wird angerechnet 1/2 auf die im gerichtlichen Verfahren entstandene Gebühr

    (auch hier natürlich BRAGO!)
    Im PKH-Antrag wird versichert, dass Vorschüsse etc nicht geleistet wurden.

    Was würdet Ihr machen?
    Der RA-Kammer melden? Den RA auf die falsche Abrechnung sowohl gegenüber Mdt als auch gegenüber Gericht hinweisen?
    Dem RA mal die Gesetze erläutern?
    Ich bin sprachlos!

    Wäre für Eure Lösungsansätze dankbar!

  • Ich würde den Anwalt auf jeden Fall darauf hinweisen, dass seine Methode nicht gerade die feine englische Art ist und zudem unzulässig.
    Weiter würde ich der RAK Bescheid geben und den Mandanten darauf hinweisen, dass ihm PKH bewilligt wurde, der RA daher die Vergütung bei der Staatskasse beantragen kann. Beides geht nicht.
    Leute gibt's. ... Tsts.

  • Die außergerichtlichen Rechnungen würden mich jetzt eher nicht interessieren, insoweit würde ich Mandanten des Rechtsanwalts an die Anwaltskammer verweisen.

    Sicher ist es blöd, dass er versichert, keine Vorschüsse erhalten zu haben . . . hmm:gruebel:

    aber im übrigen würde ich die Akte durchforsten, gucken wo er tätig war und welche SWs Du dafür hast und ihn dann entweder zur Einreichung eines korrekten Vergütungsantrages auffordern (aber wird er das schaffen:confused:), oder halt absetzen . . .;)

  • So, hab ne 2-seitige Abhandlung an den Anwalt geschickt und räume ihm die Möglichkeit ein, die Abrechnung an Mdt zu korrigieren. Ein Teil der Honoraransprüche war bereits seit 4 (!) Jahren verjährt, der andere Teil wurde sowohl gegen Sta-Kasse als auch gegen Mdt geltend gemacht, und das bei dem SW! Evtl freut sich Mdt über Rückzahlung der Vorschüsse von knapp 2.000,00. Wollte nicht gleich das Vertrauensverhältnis zerstören, zumal der Rechtstreit beendet ist.
    Nebenher hab ich Option RAK und Sta angesprochen und schicke die Akte mal dem BezRev zum völlig falschen PKH-Vergütungsantrag. Mal sehen, was bei raus kommt. Schönen Feierabend!

  • Ich habe einen Fall mit PKH-Vergütungsanweisung und anschließender Abzocke bei der Partei, die zum Glück beim Gericht nachgefragt hat, der StA zugeleitet. Das kann man vergessen. Unsere StA war nicht zuständig, die weitere StA hat Ermittlungen angestellt und das Ergebnis war, dem RA ist keine böse Absicht nachzuweisen gewesen. Er habe "blind" unterschrieben angesichts der vielen Post, die er habe. Es sei ein Versehen gewesen und der Fehler läge bei einer neuen Azubine... es nicht nichts passiert. :sagnix:

    Ich möchte die Dunkelziffer solcher Geschichten nicht annähernd wissen...

  • Er habe "blind" unterschrieben angesichts der vielen Post, die er habe.



    Das Argument wurde hier auch schon des häufigeren gebracht. Ich habe dann dem RA entgegehalten, dass das wohl einer der Unterschiede zwischen RAe und Rpfl. sei: Der Rpfl. liest das was er an Post rausschickt. Na ja, wenn die RAe nie lesen was sie so unterschreiben, dann erklären sich anderseits natürlich viele Schriftsätze.
    Andererseits frage ich mich, ob "ich lese nicht was ich unterschreibe" wohl überhaupt ein Argument sein kann...

    Aus Anwaltssicht bleibt also festzuhalten: Ich bekomme die Kohle und wenn mal was falsch läuft, dann war es d. ReNo

    P.S.: Die im Forum angemeldeten RAe sind von der o.g. Verallgemeinerung natürlich ausgenommen;)

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Trotzdem kann die StA selbst überlegen, ob sie das aufgreift. Und auch dem Anwalt schadet es nicht mitzubekommen, in welchem Bereich er sich da bewegt.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Jaaaaa - und in meinem Fall kommt das Argument mit ReNo ganz schlecht ... der RA arbeitet alleine! Da könnten höchstens die Heinzelmännchen als Sündenbock in Frage kommen .....;)

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