Sonderreferat Schlussrechnung

  • Hallo an alle,

    eine kleine Umfrage bzw. Erfahrungsaustausch:

    Kollegen verschiedener Gerichte haben mitgeteilt, dass in der dortigen Abteilung Sonderreferate zur ausschließlichen Bearbeitung von Schlussrechnungen gebildet worden sind. Die Idee finde ich (und einige meiner Kollegen) grundsätzlich nicht schlecht, da wir bmüht sind, Rückstände bei den Schlussrechnungen abzubauen. Daher sind wir am überlegen, ob dieses Modell auch für uns denkbar wäre (wg. Effektivität bei der Bearbeitung usw).

    Daher wollte ich fragen, wie dies bei anderen Gerichten gehandthabt wird und welche Erfahrungen, Vorteile, Nachteile es dabei gibt. Lohnen sich solche Referate; arbeite ich problembewußter oder wird man irgendwann "betriebsblind" wenn man nur Schlussrechnungen abarbeitet?

  • Ich würde mich erschießen, wenn ich den ganzen Tag nur Schlussrechnungen prüfen müsste :eek:
    Mal im Ernst, bei uns prüft jeder seine Verfahren selber. Finde ich auch ganz okay, denn man kennt seine Verfahren ja schon ein bisschen und weiß worauf man vielleicht achten sollte. Außerdem kennt man auch seine Pappenheimer von Insolvenzverwaltern. Manche versuchen bestimmte Sachen immer wieder :mad:
    Unsere Rückstände halten sich zum Glück in Grenzen.
    Wie sehen diese Sonderreferate denn aus? Arbeiten da RPfl. die vorher auch schon mal Insolvenz gemacht haben oder wie läuft das ab? Meine Güte, was müssen manche Gerichte für Personal haben :confused:

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Ich würde mich erschießen, wenn ich den ganzen Tag nur Schlussrechnungen prüfen müsste :eek:
    Wie sehen diese Sonderreferate denn aus? Arbeiten da RPfl. die vorher auch schon mal Insolvenz gemacht haben oder wie läuft das ab?



    da arbeiten die Rpfl., die auf Bewährung sind, entweder Hessisch-Sibirien oder Schlussrechnungsabteilung :wechlach:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich gehe davon aus, dass es alles Rpfl. aus der eigenen Abteilung sind. Im Moment bearbeite ich für 3 Monate in meinem Referat auch nur Schlussrechnungen, um die Rückstände meines Vorgängers abzubauen (war Anweisung vom Gruppenleiter). Bisher finde ich es selbst gar nicht so schlecht, weil man für manches schon sensibler wird (die Verfahren kenne ich auch nicht, da ich das Referat erst vor kurzem übernommen habe).

    Und das Argument wegen der Verwalter: die sind ja in allen Referaten bei jedem Rpfl. vertreten und es spricht sich ja auch rum, wer von den Verwaltern welche "Arbeitsweise" hat.

  • Bei uns macht das auch jeder selber.
    Habe aber auch schon von Gerichten gehört, da müssen die Rechtspfleger Statistik über ihre Schlussrechnungen führen und der Verwaltung vorlegen. Und die schimpfen dann sehr, wenn der Bericht schon lange rum liegt....:daumenrun

  • Richtig, genau so läuft das bei uns auch. Vor einigen Jahren hat man die Schlussrechnungen "liegen" lassen, bis das mal aufgefallen ist. Und seitdem gibt es nur noch dieses eine Thema "Schlussrechnungen und Statistik". Es ist etwas schwierig, da teilweise die Rückstände mehr quantitativ alles qualitativ aufgearbeitet werden (schlägt sich natürlich in den Statistiken nieder und sieht besser aus, wenn ich einfach nur schnell meine Arbeit mache; da noch nichts passiert ist, kümmert sich da keiner drum).

    Da ich aber meine Prüfungspflicht etwas ernster nehme, brauch ich halt etwas länger. Da wir aber net nur meckern wollen, sind wir auf der Suche nach weiteren Möglichkeiten, um von den Rückständen wegzukommen (da das bei uns leider das Maß aller Dinge zu sein scheint). Vielleicht wären ja solche Sonderreferate eine Idee ....

    Kennt jemand noch andere Möglichkeiten?



  • Kennt jemand noch andere Möglichkeiten?



    Solange Masse da ist, auch kleine und relativ einfache Schlußrechnungen zum Sachverständigen schicken.
    Nicht weil man´s nicht kann, sondern weil´s insgesamt ne Menge Zeit spart.



  • Kennt jemand noch andere Möglichkeiten?



    Solange Masse da ist, auch kleine und relativ einfache Schlußrechnungen zum Sachverständigen schicken.
    Nicht weil man´s nicht kann, sondern weil´s insgesamt ne Menge Zeit spart.


    Genau das wäre auch mein Vorschlag. Leider häufen sich zumindest nach meinem Gefühl die Einstellungen nach § 207. Da bleibt die komplette Prüfung an einem hängen und das hält einfach nur auf.
    @ umberto: Wenn du nur Schlussrechnungen machst, wer macht dann dein laufendes Dezernat???

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Mein laufendes Referat (Post, Wiedervorlagen, Kosten und Allgemeines) macht ein Kollege von mir. Ich mache Schlussrechnungen, Termine und die "problematsichen" Sachen. Für mich lohnt sich das für den Moment, da ich Zeit habe mich ausschliesslich meinen SR zu widmen. Aber insgesamt habe ich Bedenken bei dieser Art und Weise, zumal mein Kollege auch zusätzlich arbeiten muss. Da sich aber keiner beschwert bzw. geäußerte Bedenken ignoriert werden, machen wir's halt erstmal so (war alles Anweisung vom Chef).

    Bezüglich der 207: Das trifft bei uns im Regelfall nur auf bestimmte Verwalter zu (immer wieder die selben), wo nach kostendeckenden Eröffnungen ganz schnell klar wir, da es mit 207 endet und dann auch tut. Wir sind der Meinung, das die Guatchten teilweise bewußt recht "günstige" Werte enthält (grade bei offenen Forderungen, Ansprüche gegen Gesellschafter u.ä.), Hauptsache das Verfahren wird eröffnet. Leider können wir das ja nicht beeinflußen, sondern die Richter entscheiden das.

  • Tja, ist mal so, es tauchen bei bestimmten Verfahren und IV immer ähnliche Abwicklungsmuster auf. Dringend notwendige vorläufige Verwaltung, positive Aussichten für die Forderungsbeitreibung oder Anfechtungsprozesse, und dann klappt das alles nicht.

    BTW: Auch § 207er würde ich an einen SV zur Prüfung geben, wenn ich das für notwendig erachte.

    Gegen ein Schlusskostenrechnungsreferat würde ich mich wehren, und zwar ganz gewaltig. Der Kollege auf dieser Stelle kann doch nur frustriert sein.

    Abgesehen davon, wie wird die Zuständigkeit geregelt? Bekommt der Kollege geschäftsverteilungsmässig ab Schlussrechnungslegung die Zuständigkeit in allen Verfahren oder ist er nur für die Prüfung zuständig. Und bei Nachfragen o.ä. muss dies wieder der ansonsten zuständige Rpfl machen?

  • War krank, deshalb die lange Pause:oops:

    Na wegen der Zuständigkeit mache ich alles von Eingang Schlussrechnung bis einschließlich Abhaltung Schlusstermin.

    Selber finde ich die Situation nur SR zu machen gar nicht so schlecht, weil ich endlich Zeit habe, mich mal ausschließlich auf so was zu konzentrieren (man arbeitet an SR ganz anders wenn man Zeit hat, ohne dass es auf 5 Minuten ankommt und die "sonstigen" Arbeiten wegfallen).

    Das andere mit meinem Rest-Referat dann zusätzlich belastet sind, ist natürlich furchtbar und auf Dauer keine Lösung ...

  • ni grauen vorzeiten gab es den allseits beliebten rechnungsbeamten.

    für neulinge: rechnungsbeamter war ein beamter, der ausserhalb seiner dienstzeit bestimmte vorgänge im verfahrensverlauf rechnerich überprüft hat und hierfür entlohnt wurde. der stundensatz lag dabei deutlich unter dem stundensatz eines gutachters/sachverständigen.
    die auslagen für den rechnungsbeamten wurden dann in die gerichtskostenrechnung eingestellt.

    gab es in allen bereichen der justiz, nicht nur auf konkurs beschränkt.


    :guckstduh :gesaender

  • Ich habe nach Ablauf meiner Mutterschutzfrist auch (nur) Abrechnungen (Schlussrechnungen, Endabrechungen und die in der WVP) für die Kollegen der Inso-Abteilung geprüft. Da ich nur mit 10 Stunden/Woche arbeiten konnte/wollte, war das eine gute Lösung, die beiden Seiten geholfen hat. Schließlich ist es schwierig, mit nur 10 Stunden/Woche ein eigenes Dezernat zu bearbeiten. Und die Kollegen haben ordentlich bei mir abgeladen ...

    Und verblödet bin ich dabei nicht ... ;)

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