PKH Überprüfung - Neuer Kredit

  • Ich habe hier mal wieder eine aktuelle Vermögensüberprüfung.

    Die Partei macht geltend, sie habe einen weiteren Kredit aufnehmen müssen.

    Die Unterlagen ergeben, dass es sich um einen Ratenkredit für die Anschaffung eines neuen PKW handelt, worauf monatliche Raten i.H.v. 127,00 EUR zu zahlen sind.

    Hätte er nicht erst mal seine Schulden bei der Staatskasse zahlen sollen?

  • Ja, hätte er. Einen neuen Kredit für ein Auto habe ich nur dann berücksichtigt, wenn mir der Antragsteller wirklich glaubhaft macht, dass der Wagen absolut notwendig war. ( z.B. neuer Arbeitsplatz und viele Kilometer ) Handelt es sich um ein "Funauto" berücksichtige ich die Kosten nicht und lege es auf eine Beschwerde an.

  • Einer Berücksichtigung eines neuen Autokredites habe ich auch immer nur zugestimmt, wenn mir die Notwendigkeit der Anschaffung eines neuen PKW nachgewiesen wurde, z. B. bei nicht mehr wirtschaftlich zu reparierendem Unfallschaden des alten PKW.

  • Es kommt m.E. sogar darauf an, was für ein Auto das ist. Kosten für einen Wagen der Oberklasse oder oberen Mittelklasse können m.E. hier nicht als notwendig angesehen werden. Um zur Arbeit zu fahren reicht auch ein gebrauchter Kleinwagen, der in annehmbaren Zustand schon für 4.000 - 6.000 € zu haben sein dürfte.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Bei mir gibts eine Entscheidung, dass er ruhig neue Kredite aufnehmen darf :mad: .

    Die sind zu berücksichtigen.

    Eine Verwertung des Töffis kann auch nicht erfolgen, da das ja noch nicht abbezahlt ist.

    Achso, selbst wenn er ein billigeres Töffi kauft, hat er ja Raten, so what ?

  • Bei mir gibts eine Entscheidung, dass er ruhig neue Kredite aufnehmen darf :mad: .



    So allgemein?

    Ich lehne Verbindlichkeiten, die nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe eingegangen wurden, grundsätzlich ab. Ausnahme sind Verbindlichkeiten / Kredite, die erforderlich waren wie z.B. die bereits genannten Beispiele.

  • Bei mir gibts eine Entscheidung, dass er ruhig neue Kredite aufnehmen darf :mad: .



    Ich glaube am ArbG würde ich nicht glücklich...

    Da der neue Kredit nach der urspr. Bewilligung der PKH durch den Richter aufgenommen wurde, ist er nicht zu berücksichtigen. Andernfalls würde die Sozialleistung (nichts anderes ist PKH) dazu führen, dass die Partei sich auf Kosten der Allgemein Vermögenswerte anschaffen kann. Daher hier: keine Berücksichtigung, bums aus Nikolaus. Soll er doch ein Rechtsmittel (auf das ihn nicht hinweise:D; der Exkurs musste sein, nicht wahr jojo?) einlegen...

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Yep: Eine Partei muss ihres Lebensführung nicht auf die bewilligte PKH ausrichten.

    Mag man drüber diskutieren, aber: Die Zahlungsverpflichtungen bestehen und lassen sich auch nicht mehr rückgängig machen. D.h. er zahlt und hat das Geld somit nicht. Was nützt es da, wenn ich Raten anordne, die aufgrund nicht vorhandenen Geldes nicht gezahlt werden können:

    Aufhebung, Sollstellung, Niederschlagung

    Nö, weist der mir Zahlungen nach, berücksichtige ich die, wenn auch manchmal widerstrebend.

    (Nackter Mann nicht in Tasche greifen kann Prinzip)

  • Nö, weist der mir Zahlungen nach, berücksichtige ich die, wenn auch manchmal widerstrebend.

    (Nackter Mann nicht in Tasche greifen kann Prinzip)



    Mir widerstrebt sowas regelmäßig. Wenn mir nicht dargelegt wird, dass die Ausgaben zwingend erforderlich waren (aus sowas wie Trennung, musste eigene Wohnung einrichten und dgl.) Wird das dargelegt, ok. Aber die, die sich einen PlasmaTV kaufen (und was man sonst noch so alles finded) ::daumenrun

  • @Ernst P: gibt demnächst eine neue Beschwerdekammer, schaun ma mal, aber wie gesagt, ganz so abwegig ist das nicht.

    Ich schaue da lieber bei der Vorprüfung genauer hin, im 120IVer ist nicht ganz so viel zu holen.

    Ich habe grade in die Verwaltungspost geguckt, im Januar haben wir in den Verfahren ca. 3.600,00 (!) kein Tippfehler (!) eingenommen. Und dafür der Aufwand ?

    Grisu: Aber die Verbindlichkeiten bestehen doch und er zahlt. Da ist dann nix mehr über. Klar widerstrebt mir das, aber über die Gerechtigkeit und die Gleichbehandlung von PKH-Parteien brauchen wir wohl nicht zu diskutieren. Dann kann man ja fast schon Verfassungsbeschwerde einlegen.


  • Ich schaue da lieber bei der Vorprüfung genauer hin, im 120IVer ist nicht ganz so viel zu holen.



    Das ist wiederum der Vorteil beim ArbG: Da macht ein Rpfl. die Vorprüfung.
    Bei uns gibts das (noch) nicht. Ich würd`s mir wünschen.

    Wenn ich daher will, dass die Partei überhaupt was zahlt, muss ich mich auf`s §120 IVer Verfahren beschränken.:(

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • @jojo: Auch mir ist klar, dass da am Ende nicht viel oder nichts bei rumkommt. Außer der Befriedigung, dass man zumindest versucht hat, jemandem, der staatliche Hilfe in Anspruch nimmt und dennoch über Gebühr ausgibt, auf die Füße getreten zu sein.

    Und sooo schnell wird nicht niedergeschlagen ... Da ist doch noch etwas Raum.

  • D.h. er zahlt und hat das Geld somit nicht. Was nützt es da, wenn ich Raten anordne, die aufgrund nicht vorhandenen Geldes nicht gezahlt werden können:

    Das nützt langfristig und ganz allgemein schon einiges; über Anordnung, RM, Beschluss, Veröffentlichung könnte sich Rechtsklarheit ergeben; auch wenn das nicht Ihr job ist (schon klar). Das Problem ist nur, dass in diesem Bereich sovieles nach Gusto läuft (siehe vorherige postings) und man dadurch keine klare Regelung mehr hat. ICH weiß ehrlich gesagt auch nicht, was ich dem Mdten sagen soll, wenn er nachträglich mit einen Ratenkredit für PKW kommt. Im Zweifel (Haftung!) reichen wir das doch mal ein; wir sehen dann ja. Wenn die Raten nicht berücksichtigt werden, im Zweifel doch Beschwerde (Haftung). Denn im Nachhinein findet irgendwer irgendeine Entscheidung. Das eine AG so, das andere AG anders - Sie kennen diese Einwände sicher auch aus den Beschwerden der RAs (das wird aber überall soundso gemacht, das höre ich zum ersten Mal, dass man..). Und eine einheitliche Linie würde uns allen sehr viel Arbeit und Ärger ersparen.

  • @den ganz Frischen: Ich habe ja meine Entscheidung: Berücksichtigen.

    Und die Landeskasse wird sich keinen Anwalt nehmen und dagegen Rechtsbeschwerde einlegen.

    Nein, und die Position als Anwalt ist mir auch klar, wenn auch, wie im Unmut-Thread geäußert, nicht immer so ganz verständlich.

    Und die Schreiben mit: Beim AG geht das immer so :wechlach:, kenn ich auch zu genüge.

    Grisu: Jetzt überlege nurmal, wieviel Aufwand hinter allem steckt: Die Schreiben, die Arbeitszeit des Rpfls, der Servicekräfte, des KBs (sofern er zu einer Programmbedienung in der Lage ist :wechlach: ) der Kasse usw. Das läuft unter dem Strich auf ein Minusgeschäft hinaus. Es mag aber sein, dass das hier bei einem Großstadtgericht im Ruhrgebiet mit erheblichen Strukturproblemen abweichend vom Rest der Nation ist.

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