Ich weiss es gab schon ähnliche Fragen, denoch will ich es nochmal aufwärmen.
Bekommen Nichtbeteiligte im Sinne § 9 ZVG bei euren Gerichten Abschriften der Gutachten gegen Zahlung der Kosten?
Das Gutachten teilsweise ins Internet gestellt werden oder eingescannt werden dürfen habe ich gelesen.
Geht mir aber konkret um die Erstellung von Abschriften durch die Geschäftsstelle.
Abschriften der Gutachten
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Carsten -
22. März 2006 um 08:15
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Zitat von Carsten
Bekommen Nichtbeteiligte im Sinne § 9 ZVG bei euren Gerichten Abschriften der Gutachten gegen Zahlung der Kosten?
Sofern der Termin veröffentlicht ist: ja! -
Bei uns erhalten Bietinteressenten grundsätzlich keine Abschriften von Wertgutachten. Das hat allerdings keine rechtlichen Gründe, da die Gutachten ab Terminsbestimmung bei uns im Internet stehen. Hintergrund ist schlicht, dass die Belastung der Geschäftsstellen zu hoch ist und wir, um Arbeit zu sparen, uns Zellers Ansicht zu eigen gemacht haben, dass wir zwar Abschriften erteillen dürften, der Bietinteressent hierauf aber keinen Anspruch hat.
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Kannst du Zellers Ansicht zitieren?
ZPO oder ZVG Kommentar? -
Zeller/Stöber ZVG 16. Auflage Anm. 2.6 zu § 42 ZVG
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danke!
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