Aus dem VdR-Newsletter vom 04.04.2006:
Begrenzung der Prozesskostenhilfe
Auf Vorschlag von Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann hat die Niedersächsische Landesregierung heute (4.4.2006) beschlossen, gemeinsam mit Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe in den Bundesrat einzubringen.
Die in den letzten Jahren stark gestiegenen Aufwendungen der Länder für die Prozesskostenhilfe sollen eingedämmt werden. Allein in der ordentlichen Gerichtsbarkeit haben sich die Zahlungen an beigeordnete Rechtsanwälte in den letzten sieben Jahren von bundesweit 261 Mio. Euro auf 361 Mio. Euro erhöht. Dies ist für die Länder nicht mehr verkraftbar.
Prozesskostenhilfeempfänger sollen deshalb stärker zur Zahlung der auf sie entfallenden Verfahrenskosten herangezogen werden. Diejenigen, deren Einkommen und Vermögen über das Existenzminimum hinausgeht, sollen Prozesskostenhilfe künftig nur noch als Darlehen erhalten, das vollständig zurückzuzahlen ist. Zudem werden den Gerichten wirksamere Mittel gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe an die Hand gegeben.
http://www.stk.niedersachsen.de/master.jsp?C=19080660&I=484&L=20