Schuldenbereinigung


  • Die Vorschrift kannte ich durchaus und habe die Bürger auch auf diese Tatsache hingewiesen, dennoch muß auch ich bestätigen, dass immer wieder Bürger auf die RAST kamen oder anriefen um mitzuteilen, dass die (Groß-)Kanzlei XY sie mit dem Berechtigungsschein abgewiesen hätte . . . "machen wir nicht" - die juckt die Vorschrift einfach nicht im geringsten. :(

    in "meiner" Einzelkanzlei kann ich nu nicht mitreden, wenn die Diskussion sich auf Großkanzleien reduziert ;), aber die Tatsache, dass jemand abgewiesen wird, kann/darf/muss auch andere Gründe haben. Hier würde niemand z.B. strafrechtliches Mandat annehmen, weil wir davon keine Ahnung haben.
    Keinem ist damit gedient, wenn el Chefe sich in seine Studienunterlagen wieder einliest, also gehts zu einem Kollegen. Das läuft mit einigen vielen Rechtsgebieten so und hat nichts mit BerH zu tun.

  • in "meiner" Einzelkanzlei kann ich nu nicht mitreden, wenn die Diskussion sich auf Großkanzleien reduziert ;), aber die Tatsache, dass jemand abgewiesen wird, kann/darf/muss auch andere Gründe haben. Hier würde niemand z.B. strafrechtliches Mandat annehmen, weil wir davon keine Ahnung haben.
    Keinem ist damit gedient, wenn el Chefe sich in seine Studienunterlagen wieder einliest, also gehts zu einem Kollegen. Das läuft mit einigen vielen Rechtsgebieten so und hat nichts mit BerH zu tun.



    Das sieht der Schoreit/Groß zwar sehr skeptisch (Rn 4 zu § 49a BRAO), aber ich denke, dass das durchaus als wichtiger Grund i. S. d. § 49a Abs. 2 S. 2 BRAO gelten kann.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)


  • Die Vorschrift kannte ich durchaus und habe die Bürger auch auf diese Tatsache hingewiesen, dennoch muß auch ich bestätigen, dass immer wieder Bürger auf die RAST kamen oder anriefen um mitzuteilen, dass die (Groß-)Kanzlei XY sie mit dem Berechtigungsschein abgewiesen hätte . . . "machen wir nicht" - die juckt die Vorschrift einfach nicht im geringsten. :(



    in "meiner" Einzelkanzlei kann ich nu nicht mitreden, wenn die Diskussion sich auf Großkanzleien reduziert ;), aber die Tatsache, dass jemand abgewiesen wird, kann/darf/muss auch andere Gründe haben. Hier würde niemand z.B. strafrechtliches Mandat annehmen, weil wir davon keine Ahnung haben.
    Keinem ist damit gedient, wenn el Chefe sich in seine Studienunterlagen wieder einliest, also gehts zu einem Kollegen. Das läuft mit einigen vielen Rechtsgebieten so und hat nichts mit BerH zu tun.



    Ich persönlich finde diese Vorgehensweise äußerst lobenswert . . . wie sollte sich auch EIN Anwalt in allen Rechtsgebieten auskennen . . . ;)




  • Ich finde es auch besser, wenn ein RA zugibt, dass er auf diesem Gebiet nicht allzu viel Erfahrung hat und an einen Kollegen verweist. Besser, als wenn er sich "durchwurschtelt" und dies zum Nachteil für den Mandanten wird.
    Es gibt ja schließlich auch Fachärzte. Ein HNO-Arzt wird dir auch nicht den Blinddarm rausnehmen ( hoffe ich zumindest :gruebel: )
    So auch Fachanwälte oder zumindest welche, die sich spezialisiert haben auf einem oder mehreren Gebieten.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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