Gaststätte Verein

  • Hallo Miteinander !

    Ich habe hier einen Kleingartenverein, der auf seinem Gelände eine Gaststätte betreibt. Das ist nicht in der Satzung geregelt. In der Gewerbeanmeldung (die mir das Gewerbeamt hat zukommen lassen) heißt es: "Gaststättenbetrieb mit kleinen Gerichten". Der Vorsitzende hat auf meine Rückfrage hin geschrieben, dass es sich nur um ein kleines Lokal für die Vereinsmitglieder handelt. Das ist doch in Ordnung - oder muss ich von einem versteckten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgehen?

    "Life is what happens to you while you're busy making other plans." John Lennon

  • Nein, da hätte ich keine Bedenken. Ich habe hier sogar einen Verein, der nebenbei einen kleinen Laden betreibt. Und er ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • :zustimm: Hat man bei Sportvereinen auch öfters, die eine Vereinsgaststätte unterhalten. Dies fällt unter das sogen. "Nebenzweckprivileg".

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