Im Grundbuch ist ein Kanalleitungsrecht für den jeweiligen Erbbauberechtigten eingetragen; der Erbbauberechtigte wurde später Eigentümer des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks; mittlerweile wurde das Erbbaurecht gelöscht; kann das Kanalleitungsrecht als gegenstandslos gelöscht werden?
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