Tituliert im Versämunisurteil sind Zinsen "ab Rechtshängigkeit". Wie kann der Gläubiger im ZV-Verfahren das Datum der Rechtshängigkeit nachweisen?
Die Angabe eines Datums in der Forderungsaufstellung dürfte doch nicht ausreichend sein, oder?
Zinsen ab Rechtshängigkeit: Nachweis des Datums der Rechtshängigkeit?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!