Teilerbschein

  • Es besteht ein Teilerbschein (über mehr als 1/2 des Nachlasses). Die Bank weigert sich nun, den anteiligen Betrag des Guthabens auszuzahlen und verlangt die Vorlage eines Erbscheins, in dem alle Erben aufgeführt werden. Dummerweise verhalten sich wenige der Erben kontraproduktiv und halten sich an den Vogel Strauss. Wie kann man die Bank zur Auszahlung der Anteile bewegen?

  • Gar nicht! Es ist ja nunmal eine Gesamthandsgemeinschaft. Verfügungen des Einzelnen sind grundsätzlich tabu. Wenn die sich nicht darauf einlassen wollen, ist es halt so.

  • Erbengemeinschaft = Gesamtsgemeinschaft = Entweder alle, oder keiner.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Dummerweise verhalten sich wenige der Erben kontraproduktiv und halten sich an den Vogel Strauss.



    Was heißt das genau ?



    Wenn einzelne Erben einer Gemeinschaft bei der Auseinandersetzung des Nachlasses nicht mitwirken wollen, müssen diese dazu im Wege einer Zivilklage verurteilt werden. Das rechtskräftige Urteil ersetzt dann im Rechtsverkehr die entsprechende tatsächliche Zustimmung.

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  • Was ist denn mit den restlichen Erben, die nicht durch ES festgestellt sind? Sind das diejenigen, die "nichts machen"?

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  • Der fehlende Teilerbschein über die restlichen Erbquoten wäre nicht das Problem. Den können auch die anderen Miterben beantragen, über deren Quoten bereits ein Teilerbschein erteilt wurde (KG JFG 23, 334).

  • Irgendwie schwingt hier im Unterton mit, dass die Bank das Geld behalten darf. Das ist nicht richtig. Jeder Miterbe kann die Forderung allein geltend machen, aber nur Leistung an alle fordern. Notfalls wird die Bank hinterlegen.

  • Der fehlende Teilerbschein über die restlichen Erbquoten wäre nicht das Problem. Den können auch die anderen Miterben beantragen, über deren Quoten bereits ein Teilerbschein erteilt wurde (KG JFG 23, 334).



    Jepp, daher meine Frage.

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  • Wobei auch die Hinterlegungsstelle wohl kaum Anteile auszahlen wird, solange nicht alle Erben übereinstimmende Erklärungen abgeben.

  • Nach dem Sachverhalt wurde bis jetzt überhaupt noch keine Zahlung an alle Erben gefordert, sondern nur die Auszahlung entsprechend der Erbteile verlangt. Daher bis jetzt auch kein Hinterlegungsgrund.

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