[1] BerH bei Angehörigen mit hohen Einkünften

  • Hallo,
    meine heutige Frage zielt darauf ab, ob Antragstellern, die selbst kein Einkommen haben, deren Angehörige aber hohe Einkünfte besitzen, Beratungshilfe erteilt werden kann. Wie seht Ihr das? Ist der Angehörige u.U. bei der Berechnung mit ins Boot zu holen?
    Gruß und Danke für eine Antwort!

  • Kinder und Eltern sowie Ehegatten sind sich gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet (s. BGB). Stichwort Prozesskostenvorschuss, da findest du bestimmt was dazu.

  • Definiere "Angehörige".
    Ggfs. such mal im Subforum unter "Familieneinkommen", "Prozesskostenvorschussanspruch" (auch wenn der Frischling mich jetzt wieder hauen will ... ), Unterhaltsanspruch etc.
    Das wurde schon mehrfach diskutiert.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

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