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Bank hat mit privatschr. Test. und EÖProt. ausgezahlt - Folgen für Rpfl?! geändert, Kai
Hast Du vorsätzlich das weitere Testament nicht eröffnet?!
Grobe Fahrlässigkeit wird man Dir auch nicht wirklich vorwerfen können.
Sollen die Erben versuchen, Dir einen Strick draus zu drehen.
Die Bank ist diejenige, die in Haftung zu nehmen ist, weil nämlich kein gem. BGB zum Nachweis der Erbenstellung erforderliches Legitimationspapier vorhanden war.
Genau so ist es. Spreche aus eigener Erfahrung (RA Sache). Die Bank ist in die Haftung zu nehmen. Nicht umsonst - was ab und an ziemlich ärgerlich ist - verlangen immer mehr Banken bei privatschriftlichem Testament ausdrücklich einen Erbschein. Dieser liegt hier aber nicht vor!
Habe nach Durchsicht der weiteren Beiträge mal hier die damalige Akte rausgesucht.
Bank zahlte aufgrund Vorlage des Eröffnungsprotokolls aus. Es existierte allerdings noch ein privatschriftliches Testament. Begünstigt hier ein anderer.
Von hier aus Klage gegen die P....bank im Jahre 2007 vor dem LG DO erhoben. Urteil erging nicht. Wir haben die Klage zurückgenommen, nachdem aussergerichtlich 80 % des Auszahlungsbetrages als Vergleichsbetrag angeboten wurde. Unserem "älteren" Mandanten war nicht daran gelegen, den Rechtsstreit weiter zu betreiben. Warum hier wohl die Bank eingelenkt hat, Zitat der P..bank: "Kein Interesse an einem langwierigen Prozess......... ich lach mal ein wenig.....
Ich denke, dass auch bei den Kreditinstituten keine h. M. bzgl. der Auszahlungsreife vorliegen dürfte. Denn - wie ich schon sagte - immer mehr Banken verlangen die Vorlage eines Erbscheins vor Auszahlung. Die Vorlage des Eröffnungsprotokolls reicht vielen Banken nicht aus.