Ich habe ein Problem zur Verfahrensweise bzw. anschließenden Berechnung:
Momentan sitzt der VU in Strafhaft in der JVA A... wurde aufgrund eines Hauptverhandlungstermin einer neuen Strafe in die JVA B verschubt. Die laufende Strafhaft wird nun in der heutigen Verurteilung einbezogen. Gleichzeitig werden noch zweier weitere Strafen anderer Staatsanwaltschaften einbezogen. Gleichzeitig wurde die Unterbringung in einen psychatrischen Krankenhaus angeordnet.Diese Gesamtstrafe ist nach Aussage des Rechtsanwalt sofort rechtskräftig geworden. Die neue Verurteilung liegt zur Einleitung der Vollstreckung noch nicht vor...Eine rechtskräftige Entscheidung wird mir heute noch per Fax übersandt.
Der Verteidiger möchte vorab, dass der Verurteilte nicht mehr von der JVA B nach JVA A zurückverschubt wird. Der Einzeltransport zurück in die JVA A würde Anfang nächster Woche sein. Er möchte, dass der Verurteilte sofort von JVA B in das ZfP überführt wird.
Kann ich das vorab machen? Auf der einen Seite könnte ich über die JVA A und über die JVA B ein vorläufiges AE zum zuständigen ZfP schicken lassen! Würdet ihr das tuen...?
Gleichzeitig habe ich ja dann mit der Berechnung ein Problem:
Also die neue Gesamtfreiheitsstrafe wird fiktiv ab der einbezogenen Entscheidung berechnet.... Wann würde denn Orga haft stattfinden und wie wäre dies zu berücksichtigen ... wie berechne ich da die höchstfrist... könnt ihr mir das vielleicht mal allgemein erklären, bzw. wenn ihr nähere Angaben benötigt, würde ich morgen früh mehr details heraussuchen ..
Mir wäre auf jeden Fall sehr geholfen...
Vielen dank im Voraus...