Stadt als Erbe?

  • Hallo, ich habe folgenden Fall:

    Die Erblasserin hat ein Testament hinterlassen. In diesem Testament setzt sie als Alleinerben die Stadt X ein. Sie hat keine Verwandten.

    Kann die Stadt x Erbe werden? Und wenn ja, an wen schicke ich das eröffnete Testament?

    Danke für Eure Hilfe.....



  • Ruf doch einfach mal bei der Stadtverwaltung an und frag nach wer denn für diesen Fall (Stadt wird Erbe) zuständig ist.

  • ...zu Händen des (Ober-)Bürgermeisters, klingt gut und kommt dann bestimmt auch bei der Richtigen Stelle an. :D

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ich gehe davon aus, daß die Stadt das Schreiben des Gerichts intern richtig zuordnen wird. Es ist nach meiner Auffassung nicht Aufgabe des Nachlaßgerichts, die internen Zuständigkeitsverhältnisse der Gemeinde zu eruieren.

  • Vertretungsberechtigt ist doch der Stadtrat, also würde ich das Testament auch dorthin schicken.


    Schick an die Stadt xy. Je nach dem , wie groß die Stadt ist, wäre die Kämmerei dafür zuständig.

    Wenn es in der größten Stadt in Westfalen sein sollte, bitte nicht an das Amt des Oberbürgermeisters schicken. Die Herrschaften sind sowieso fast jeden Tag in den örtlichen Schlagzeilen:flucht:

  • Ich habe noch nie gehört, daß der Stadtrat die Stadt vertritt.

    Ich sehe es wie Samirah, an die Stadt schicken, alles andere ist dort intern zu regeln. Im Ergebnis wird das Schreiben sowieso im Rechtsamt oder bei der städtischen Finanzverwaltung landen.

    [Ironie]
    Der Bürgermeister befaßt sich damit wahrscheinlich erst dann, wenn es zu verkünden gilt, was aufgrund der unerwarteten Einnahme angeschafft oder gebaut werden kann, das sonst nicht machbar gewesen wäre.
    [/Ironie]

    Wenn man ungeachtet dessen wegen der korrekten Adressierung ganz sicher gehen will, kann man ja vorher in der Gemeindeordnung des betreffenden Bundeslandes nachschauen. Erbrecht ist nicht meine Baustelle, von daher habe ich nur eine vage Vorstellung, daß das im Zweifel im Zusammenhang mit Fristen bzw. Kenntnis der Erbschaft durchaus eine Rolle spielen kann.

  • Normalerweise vertritt der Ober-Bürgermeister die Stadt nach außen.
    Allerdings deligiert er diese Außenvertretung nach unten.
    Sonst dürfte ich nicht als möglicher Bieter bzw. Bevollmächtigter der Stadt bei Zwangsversteigerungen auftreten

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