Hatte heute Besuch von einer Dame, die wieder heiraten will und von der der Standesbeamte ein Auseinandersetzungszeugnis haben will.
Meines Wissens werden die doch schon seit 1998 nicht mehr erteilt, oder?!
Damals wurde doch durch das EheschlRG das Ehegesetz aufgehoben und dafür die Mitteilungspflicht des StAmtes in § 5 Abs. 5 PStG normiert.
Damit können m.E. auch keine solchen Zeugnisse mehr erteilt werden.
Oder wie seht Ihr das?
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