Ich hab hier wieder mal ein kleines Problem:
Ordnungsgeld gegen den Zeugen wurde festgesetzt; trotz Aufforderung keine Zahlung; dann hab ich wie immer Vollstreckungsauftrag an GV gegeben: Vollstreckung ins bewegliche Vermögen + Antrag auf Abgabe der e.V.; GV teilt mit, dass Schuldner zum e.V.-Termin nicht erschienen ist und dass darauf hin beim Vollstreckungsgericht Antrag auf Haftbefehl gestellt wurde;
bisher ist mir der Haftbefehl nicht zugegangen; stattdessen wurde mir nun ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan vorgelegt mit der Bitte um Zustimmung bzw. Ablehnung;
Nun meine Probleme:
Bin ich hier zuständig für die Zustimmung bzw. Ablehnung?
Wenn ich die Zustimmung versage und das Inso-Verfahren eröffnet wird: wer ist zuständig für die Insolvenzanmeldung der Forderung??
Kann nach Inso-Eröffnung der Haftbefehl noch vollstreckt werden?
Kann mangels Beitreibung des Ordnungsgelds die Ordnungshaft noch vollstreckt werden?


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