Art. 35 I bay AGGVG

  • das Standesamt X hat dem AG Y in Bayern eine Mitteilung vom Tode des Erblassers gemacht.
    Beim AG y war kein Testament verwahrt und AAG Y hat die Mitteilung an unsr AG gesandt weil der Erblasser hier zuletzt wohnhaft war.
    Auf der zweiten Seite dieser amtlichen Mitteilung steht in der Spalte "sonstiges" bei Verfügung von Todes wegen/ Aufbewahrungsort: Testament, im Haus

    Soll das jetzt heissen im Einfamilienhaus des Erblassers befindet sich ein Testament ?
    Und ich muss die Angehörigen auffordern, dies abzuliefern ?
    Meine Güte, was machen die Bayern noch alles gründlicher als wir hier oben ? Woher wissen die, dass da ein Testament im Haus ist ?

    Bei uns sehen die Mitteilungen anders aus und sind nicht so ausführlich (u.a. Namen + Anschriften sämtlicher Kinder)

  • Ergänzung:

    Die Spalte "Sonstiges" erinnert mich an die in Bayern üblichen amtlichen Todesanzeigen (DIN A 4, beidseitig beschriftet). Diese werden aufgrund des in Bayern geltenden Grundsatzes der amtlichen Erbenermittlung für jeden Todesfall erstellt und dem Nachlassgericht übersandt, allerdings dem örtlichen zuständigen, sodass ich mir die Übersendung an das bayerische Gericht nicht recht erklären kann. Oder ist das Standesamt vom letzten Wohnsitz des Erblassers in Y ausgegangen?

  • Das mitteilende Standesamt befindet sich auch in Bayern?

    Ist bekannt, weshalb die Mitteilung an das bayerische Nachlassgericht Y erfolgt ist, wenn der letzte Wohnsitz bei Euch (außerhalb Bayerns) war?


    Ja, das Standesamt des Sterbeortes des Erblassers liegt auch in Bayern.
    Die Mitteilung ist zweiseitig DIN A 4, aber nicht vor- und rückseitig bedruckt.
    Komisch jedoch die Aussage : "Testament, im Haus"
    Es steht ja keine VerwahrbuchNr. des AG drauf, also kann ja nur das Privathaus des Verstorbenen gemeint sein.

  • Nach den bayerischen Gepflogenheiten werden die Hinterbliebenen von den Bestattungsinstituten zu den maßgeblichen Angaben befragt, was naturgemäß absolut zeitnah zum Sterbefall erfolgt (Verwandtschaftsverhältnisse, Vermögen, Testament usw.). Diese Angaben werden an das Standesamt weitergeleitet, das sie sodann in die amtliche Todesanzeige übernimmt. Ein bestens bewährtes Verfahren, das viel Zeit und Ermittlungstätigkeit erspart.

    "Im Haus" heißt dann -wie Du zutreffend annimmst- zu Hause beim Erblasser. Es könnte genauso gut "beim Nachlassgericht", "beim Steuerberater X", "beim Anwalt Y" oder "bei der Nichte Z" heißen, je nachdem, was die Beteiligten eben angeben.

  • Ich hatte einen ganz ähnlichen Fall aber auch schon hier in Niedersachsen. Ich schätze, dass derenige, der den Todesfall beim Standesamt mitgeteilt hat, auch direkt angegeben hat, dass es ein Testament gibt und das Standesamt hat uns dann netterweise Bescheid gegeben. Hab die in der Mitteilung angegebene Person angeschrieben und diese hat das Testament direkt übersandt.

  • Das mitteilende Standesamt befindet sich auch in Bayern?

    Ist bekannt, weshalb die Mitteilung an das bayerische Nachlassgericht Y erfolgt ist, wenn der letzte Wohnsitz bei Euch (außerhalb Bayerns) war?



    Die Todesfallmitteilung ist vom Standesamt des Sterbeortes an das für dieses zust. Nachlassgericht zu übersenden, (eine eigenständige Prüfung der Zuständigkeit hat das Standesamt nicht zu unternehmen), welches dann (z.B. weil Tod in Uniklinik Regensburg eingetreten) feststellt, dass es nicht zuständig ist.

    Die Angaben auf der TA stammen zumeist von den Angehörigen, bzw. vom Bestatter, je nachdem wer das beim Standesamt erledigt hat. Was ist also dabei, wenn diese dem Standesamt mitteilen dass ein Testament existiert, diese auch aufzufordern es gefälligst abzuliefern, oder zumindest mitzuteilen ob die Angabe richtig ist (hin und wieder verwechseln die Leute schon mal Testamente mit Übergabeverträgen oder Verträgen zug. Dritter). Immerhin höre ich heraus, dass Grundbesitz vorhanden ist, also wird die Erbfolge zu klären sein. Es wäre evtl. sogar zu überlegen, selbst hinauszufahren und zu suchen.

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