Pflichtteil

  • Hallo,

    der Erbfall war 2000 und es wurde ein Alleinerbschein 2000 auch erteilt. Dann wurde Widerspruch dagegen eingelegt und das LG entschied 2002, dass der Erbschein richtig ist.

    Wann beginnt die Verjährungsfrist 2000 oder erst 2002? :gruebel: :confused: :gruebel:
    (§ 2332 BGB Eintritt Erbfall -2000- und Beeinträchtigung -endgültig 2002-)
    (Der Pflichteil wurde im Jahr 2003 geltend gemacht, aber nicht ausgezahlt!)

    Danke

  • Gucksdu Palandt § 2332 RN 3:
    Wird die Verfügung aufgrund Tatsachen- oder Rechtsirrtum von seiten des Pflichtteilsberechtigten als nicht wirksam erachtet beginnt die Verjährung nicht schon mit Kenntnis von der Verfügung sondern erst mit Kenntnis ihrer Wirksamkeit. Die Gründe fürs Nicht-als-wirksam ansehen dürfen aber nicht schon von vornherein von der Hand zu weisen sein.

    Dass das praktisch wie #2 sehr stark vom Einzelfall abhängt ob nun triftige Gründe, zB das im Zeitraum der Errichtung gefertigte Betreuungsgutachten mit totaler Geschäftsunfähigkeit ist oder nur das Fehlen von Ort und Datum, oder irgendwas dazwischen, dürfte auch klar sein.

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