85a und Beitritt

  • Es betreibt III/1 und im 1. Termin: Gebot unter 5/10 und Versagung gem. § 85 a ZVG. Danach tritt die Stadtkasse bei. Ich frage mich, ob für die Stadtkasse auch der 85 a ZVG gilt, d.h. ob ich jetzt im 2. Termin bei einem Gebot unter 5/10 zuschlagen könnte, auch wenn die Stadtkasse jetzt -also im 2. Termin- bestrangig betreibende Gläubigerin ist und diese im 1. Termin noch nicht beigetreten war.

    Vom Sinn und Zweck her müsste das so sein, aber steht das irgendwo? Im Stöber finde ich es nicht.

    Bei den 77-ger Einstellungen stellt man ja auch auf den einzelnen Gläubiger ab....

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