Rückzahlung GK-Vorschuss bei PKH

  • Folgender Fall:
    Beklagter zahlt am 03.04.09 einen Gerichtskostenvorschuss ein, am 06.04.09 beantragt der Bekl.Vertreter PKH ohne Raten, die im August 09 auch bewilligt wird.
    Ich denke, den Vorschuss können wir einbehalten und mit den GK verrechnen, da er vor dem PKH-Antrag gezahlt wurde.
    Wei seht ihr das bzw. wo stehts?

  • 3.2 der DB-PKHG

    Die Rückzahlung bereits entrichteter Kosten ist nur dann anzuordnen, wenn sie nach dem Zeitpunkt gezahlt sind, in dem die Bewilligung wirksam geworden ist.

  • Walter Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen:

    Wer mit Klageeinreichung die GK einbezahlt, kann diese Kosten später nicht zurückverlangen, wenn mit einem späteren Wirkungszeitpunkt PKH bewilligt wird, ....

    Anders ist es, wenn PKH rückwirkend bewilligt wird; dann sind die nach dem Wirkungszeitpunkt bezahlten Beträge bei ratenfreier PKH zurückzuzahlen.

    Wenn der Richter in seinem Beschluss keinen Wirkungszeitpunkt festgelegt hat, zahlen wir den Vorschuss auf Anforderung zurück....

  • Wir zahlen nix zurück! Die Leute waren bisher auch immer mit einer Verrechnung mit den ausgezahlten Anwaltsgebühren einverstanden. In Familinesachen werden in 99% der Fälle die Kosten gegeneinander aufgehoben, so dass es auch zu verrechnende Posten gibt.



  • PKH kann aber frühestens zum Antragszeitpunkt bewilligt werden. Eine rückwirkende Bewilligung -vor den Antragszeitpunkt- gibt es nicht.

  • Wir zahlen nix zurück! Die Leute waren bisher auch immer mit einer Verrechnung mit den ausgezahlten Anwaltsgebühren einverstanden. In Familinesachen werden in 99% der Fälle die Kosten gegeneinander aufgehoben, so dass es auch zu verrechnende Posten gibt.

    :gruebel: Du meinst, bei PKH mit Raten, oder? Ich steh grad auf dem Schlauch.

    Im übrigen ist der Ausgangspunkt eindeutig: Hier wurde erst der Vorschuss bezahlt und erst anschließend PKH beantragt - keine Rückwirkung auf den Zahlungszeitpunkt. Meines Wissens nach aber nur Verrechnung auf Kosten, die zum Zeitpunkt der Zahlung des Gerichtskostenvorschusses auch schon fällig waren, das müsste man eventuell noch mal genauer anschauen, da es ja um die Beklagtenseite geht. Aber bei dem Thema bin ich nicht mehr so firm, rechne seit vielen Jahren keine Gerichtskosten mehr ab.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Hallo!
    Habe einen ähnlichen Fall. Am 01.10.13 wurde die Scheidung beantragt und der GK-Vorschuss eingezahlt.
    Am 27.11.2013 wurde die VKH beantragt, die am 03.01.14 ab Antragstellung bewilligt wurde.
    Der RA fordert nun wegen der VKH Bewilligung den Vorschuss zurück.
    Wäre hier 3.2 DB PKH anzuwenden?
    Gibt es da aktuelle Rechtsprechung oder Kommentar?


    Danke schön :)

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