Vollstreckung Zwangsgeld in NRW: Zuständigkeit?

  • Ich soll gegen einen in NRW sitzenden Antragsgegner Zwangsgeld im Versorgungsausgleich vollstrecken.

    Wer ist in NRW zuständig bzw an wen muss ich mein Vollstreckungsersuchen richten: Gerichtsvollzieher oder die Gerichtskasse?

  • Ich bearbeite hier die F-Sachen (bin in NRW tätig) und schicke im Rahmen der Zwangsgeldvollstreckung die Vollstreckungsaufträge immer an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle. Habe noch nie Probleme hiermit gehabt. Daher dürfte die GVZ-Verteilerstelle beim zuständigen AG der richtige Adressat sein.

    Life is short... eat dessert first!

  • Bei uns wird es ebenso gehandhabt. Die Vollstreckung erfolgt dann allerdings trotzdem durch den Vollstreckungsbeamten der GK.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

  • Wenn ich mir nicht sicher war, habe ich den VA immer an den "Vollziehungsbeamten der Justizkasse beim AG ..." geschickt. Gab es einen solchen nicht, hat der GV den Vorgang bearbeitet...

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Mit dem "Vollziehungsbeamten der Justizkasse beim AG ..." dürfte es in der Tat etwas schwierig werden. Bei den meisten AG´s in meinem Bereich gibt es lediglich Gerichtszahlstellen, nur bei den größeren AG´s gibt es noch eine Gerichtskasse. Und die Aufgaben der Gerichtskassen werden meines Wissens inzwischen weitestgehend von der Oberjustizkasse beim OLG wahrgenommen.

    Life is short... eat dessert first!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!