Hallo,
habe ein Problem mit dem Grundbuch.
Die Nachlassverwaltung ist kraft Gesetzes durch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beendet worden. Das GBA verlangt nun zur Löschung des Vermerkes im Grundbuch einen Antrag des Nachlassgericht bzw. der Erben. Kann ich als Nachlassgericht einen solchen Antrag an das GBA stellen? Ich habe nur einme formlose Mitteilung an das GBA gemacht, was diesem jedoch nicht genügt hat.
Danke für die Antworten
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