Löschung des Nachlassverwaltungsvermerkes im Grundbuch

  • Hallo,

    habe ein Problem mit dem Grundbuch.
    Die Nachlassverwaltung ist kraft Gesetzes durch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beendet worden. Das GBA verlangt nun zur Löschung des Vermerkes im Grundbuch einen Antrag des Nachlassgericht bzw. der Erben. Kann ich als Nachlassgericht einen solchen Antrag an das GBA stellen? Ich habe nur einme formlose Mitteilung an das GBA gemacht, was diesem jedoch nicht genügt hat.
    Danke für die Antworten

  • Als NLG stellst su keinen Antrag, sondern ersuchst das GBA (mit gesiegeltem Schreiben) den zur Sicherung eingetragenen Nachlassverwaltungsvermerk zu löschen.
    Siehe § 29 III GBO.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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