Anhörung früherer Testamentserbe ?

  • Die Erblasserin hat zwei notarielle Testamente errichtet.
    Im zweiten Testament wurde das 1. Testament ausdrücklich aufgehoben.
    Die testamentarischen Erben A und B des jüngeren Testaments haben ausgeschlagen. Ersatzerbfolge (-)
    Die gesetzlichen Erben C und D beantragen nun einen Erbschein für sich.
    Der Richter hat meiner Kollegin die Akte übertragen zur Erteilung des Erbscheins aufgrund gesetzl. Erbfolge.

    Meine Kollegin hatte die die testamentarische Erbin E (Alleinerbin laut älterem Testament) bisher nicht angehört und ist seit längerem krank. Ich habe die Akte also weiter zu bearbeiten.

    Frage: Meines Erachtens wäre auch noch der Erbin E rechtliches Gehör zu gewähren bzw. sie über die Beteiligung am Verfahren zu belehren.
    Denn theoretisch könnte sie ja Einwendungen gegen die Wirksamkeit des jüngeren Testaments kundtun, oder ?
    (Oder lieber Kirche im Dorf lassen ?)

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