Die Erblasserin hat zwei notarielle Testamente errichtet.
Im zweiten Testament wurde das 1. Testament ausdrücklich aufgehoben.
Die testamentarischen Erben A und B des jüngeren Testaments haben ausgeschlagen. Ersatzerbfolge (-)
Die gesetzlichen Erben C und D beantragen nun einen Erbschein für sich.
Der Richter hat meiner Kollegin die Akte übertragen zur Erteilung des Erbscheins aufgrund gesetzl. Erbfolge.
Meine Kollegin hatte die die testamentarische Erbin E (Alleinerbin laut älterem Testament) bisher nicht angehört und ist seit längerem krank. Ich habe die Akte also weiter zu bearbeiten.
Frage: Meines Erachtens wäre auch noch der Erbin E rechtliches Gehör zu gewähren bzw. sie über die Beteiligung am Verfahren zu belehren.
Denn theoretisch könnte sie ja Einwendungen gegen die Wirksamkeit des jüngeren Testaments kundtun, oder ?
(Oder lieber Kirche im Dorf lassen ?)
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!