Vielleicht kann mir einer helfen.
Ein Kind (15) steht unter Vormundschaft (Eltern tot). Das Kind ist inzwischen bei Verwandten in Spanien. Die Oma (Vormund) will auch nach Spanien ziehen. Wie wirkt sich das auf die Vormundschaft aus. Bin ich noch zuständig? Erkennt Spanien eine deutsche Vormundschaft an oder ist dann Spanien zuständig? Das JA ist auch ratlos.