Ich habe folgendes Problem:
Der Schuldner möchte zwei unterhaltsberechtigte Kinder "angerechnet" bekommen.
Diese sind jedoch volljährig (unter 25, also kein eigenes Hartz IV), haben jeweils eine abgeschlossene Berufsausbildung, zurzeit kein Einkommen und leben "zu Hause".
So wirklich finde ich nichts Passendes, meine aber, eine Berücksichtigung ist möglich.
Habt Ihr Bedenken? Besten Dank!