Die Eheleute A und B sind Gesamtberechtigte nach § 428 BGB eines (veräußerlichen und vererblichen) Dauerwohnrechts.
A ist verstorben und von B, C und D beerbt worden. Entsprechender Erbschein wird vorgelegt und es wird die GB-Berichtigung bzgl. des Dauerwohnrechts beantragt.
Fragen:
- Wie trage ich sowas ein?
Vermutlich als Veränderung in den Spalten 4 - 6, oder?
Wie formuliert man dann den Text in Sp. 6?
"Berechtigt sind nunmehr B, C und D in Erbengemeinschaft und B als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB. Aufgrund Erbschein des AG ... vom ... eingetragen am..."???
. - Was röte ich in Sp. 3?
Nur den A oder A und B samt der Angabe der Gesamtberechtigung nach § 428 BGB?
. - Was kostet der Spaß (A ist schon 2004 verstorben)?
Halbe Gebühr nach § 64 KostO aus dem halben Wert des DWRs?