Guten Tag liebe Forumsmitglieder!
Ich habe einen Kunden zu betreuen, der ein Grundstück von einer Erbengemeinschaft erwerben möchte. Die Erbengemeinschaft besteht aus 20 Erben zu 3/4 (EG I.) des Nachlasses sowie aus ca. 20 Erben zu 1/4 (EG II.) des Nachlasses.
Dieses 1/4 kann über eine Pflegerin nach Verkehrswert erworben werden. Die anderen 3/4 müssen separat von jedem der 20 Erben (EG II.) erworben werden.
Problematisch kann das Verhalten von einigen der 20 Erben von EG II. sein. Es hat grundsätzlich kein Erbe ein Interesse am Kauf, da hierfür die finanziellen Mittel fehlen. Allerdings gibt es unter den Erben der EG II. Streitigkeiten bezüglich anderweitiger Probleme.
Hier meine Frage: Reicht eine bestimmte Anzahl von Erbteilen aus, zum Beispiel 51 % bzw. 25/49, um den Rest zum Verkauf zu "zwingen"?
Im Voraus vielen Dank für eure Antworten!