Der Insolvenzverwalter klagt als Treuhänder über das Vermögen des Schuldners x gegen Person y auf Zahlung von 3000 €uro. Die Klage wird zurückgewiesen, Berufung ebenfalls.
1. Wer trägt die Kosten des Verfahrens, wenn die Masse nicht ausreicht?
2. Haftet der Schuldner und muss der Schuldner x nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die Prozesskosten der Person Y bezahlen?
3. Nehmen wir mal an es stehen 2000 €uro in der Masse zu Verfügung. Wie ist die Rangfolge bei der Verteilung der Insolvenzmasse: Inso-Verfahrenskosten, Insovenzverwalterkosten, Gerichtsgebühren der Klage gegen Person x, Rechtsanwaltskosten des vom Insolvenzverwalter beauftragten Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskosten des von Person x beauftragten Rechtsanwaltes, Insolvenzgläubiger?
4. Nehmen wir mal an, das Gericht weist die Klage zurück mit der Begründung: der Insolvenzverwalter war / sei nicht aktivlegitimiert. Können die Kosten trotzdem aus der Insolvenzmasse ganz oder teilweise entnommen werden und wenn welche?