Hallo, ich habe da mal ´ne Frage:
Grundsätzlich beantragen die RA in ihren KFA´s den Erlass des KFB´s und die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigungen. Ist das Urteil vorl. vollstreckbar, kann ich doch auch gleich (nach ZU an den Gegner) eine vollstr. Ausf. des KFB´s erteilen, da der KFB dem Urteil folgt, oder? Wenn allerdings nur eine Kostengrundentscheidung (z.B. § 91a ZPO) ergangen ist, habe ich vor Ablauf der Beschwerdefrist keine vollstr. Ausf. des KFB´s erteilt.
War das so richtig? Ich hab ihr einen RA der über diese Verfahrensweise meckert, und sagt es ist grundsätzlich immer sofort eine vollstr. Ausf. des KFB´s zu erteilen. Ich bin jetzt verunsichert.
vollstr. Ausfertigung KFB bei Kostengrundentscheidung
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flamingo -
25. Oktober 2010 um 14:22
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Zitat
War das so richtig?
Nein.ZitatIch hab ihr einen RA der über diese Verfahrensweise meckert, und sagt es ist grundsätzlich immer sofort eine vollstr. Ausf. des KFB´s zu erteilen.
Da hat er Recht. Etwas Anderes habe ich im Gesetz noch nicht gelesen. -
Zumal selbst eine eingelegte Beschwerde grs. keine aufschiebende Wrkung hätte. -
Die Methode der verzögerten Erteilung einer v.A. kannte ich bis eben überhaupt nicht...
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