• Ich bräuchte mal dringend Hilfe in einer Jugendstrafsache:

    Durch rk Urteil wurde u.a. ein PkW eingezogen. Der Schlüssel befindet sich in der Akte; das Fahrzeug befindet sich in einer Garage beim VU. Dieser sitzt zwischenzeitlich in Haft. Der Fahrzeugschein und -brief ist nicht auffindbar von den Eltern. Es handelt sich offensichtlich um ein Schrottfahrzeug (Kadett); Baujahr usw. ist nicht bekannt. Was muss ich jetzt hier am AG veranlassen ? Brauch ich den Brief ?

    Bitte um Hilfe, da ich nur 3. Vertreter bin und die Sache eilig ist.

  • Als erstes musst Du wissen, wohin mit der Kiste. In Berlin werden beschlagnahmte Fahrzeuge von der Polizei verwahrt. Diese hat mehrere Sicherstellungsgelände. Wenn Du weißt, wer den Wagen annimmt, Aufforderung an VU, die Kiste nebst Papieren, ggf. mittels eines Bevollmächtigten, dort abzuliefern. Durchschrift des Schreibens an Sicherstellungsgelände m. d. B. um Annahme des eingezogenen Fahrzeugs. Nach erfolglosen Fristablauf Auftrag an GV.

  • Wenn nicht sicher ist, dass der Wagen völlig wertlos ist, muss auch noch § 73 I StVollstrO beachtet werden.
    Grundsätzlich muss zunächst der bisherige Eigentümer zur Abgabe aufgefordert werden und bei Nichtabgabe der GV eingeschaltet werden.
    Die praktische Umsetzung der Abgabe bzw. Beschlagnahme kann uns grundsätzlich egal sein. Da hier der VU inhaftiert ist, würde ich ihn auf die Möglichkeit der Einschaltung eines Bevollmächtigten hinweisen (nicht das er Hafturlaub für den Transport des Wagens haben möchte oder sich veräppelt fühlt).

  • Grundsätzlich muss die Kiste verwertet werden. Solange sie bei dem VU in der garage steht, kostet sie zumindest keine Unterstellkosten. Bei der Verwertung ist der KFZ-Brief nicht so wichtig. Es kann bei der Zulassungsstelle von dem neuen Eigentümer unter Vorlage des Kaufvetrages ein Ersatzdokument beantragt werden.

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