UB beim Gesellschafterwechsel einer GbR

  • Ich würde hier keine UB verlangen.

    Würde die Oma einen MEA übertragen, wäre keine UB vorzulegen. Warum soll das im Ergebnis anders sein, nur weil die Oma nicht mal einen echten Anteil am Grundstück sondern nur ihren Gesellschaftsanteil überträgt? Die Gesellschaftsanteilsübertragung ist m.E. in Bezug auf das Grundstück ein "weniger" zur Übertragung eines Miteigentumsanteils.

    @ Uschi:
    Du hättest Recht, wenn es um die Übertragung des Grundstücks von der GbR auf den Enkel ginge. Diesen Fall haben wir aber nicht.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Laut Viskorf/GrEStG, Neßbacher-Hönsch, 20. Aufl. 2021, Rn. 46-48 ist in diesem Fall keine UB nötig:
    "Die personenbezogenen Befreiungen des § 3, die auf persönliche Eigenschaften des Veräußerers bzw des Erwerbers abstellen (zB Verwandtschaft nach § 3 Nr 6), sind bei Änderungen im Gesellschafterbestand iSd § 1 Abs 2a anzuwenden (BFH II R 66/11, BStBl II 14, 266, Rn 20)."

    (Der Kommentar ist bei uns in beck-online zu finden)

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