Ich würde hier keine UB verlangen.
Würde die Oma einen MEA übertragen, wäre keine UB vorzulegen. Warum soll das im Ergebnis anders sein, nur weil die Oma nicht mal einen echten Anteil am Grundstück sondern nur ihren Gesellschaftsanteil überträgt? Die Gesellschaftsanteilsübertragung ist m.E. in Bezug auf das Grundstück ein "weniger" zur Übertragung eines Miteigentumsanteils.
@ Uschi:
Du hättest Recht, wenn es um die Übertragung des Grundstücks von der GbR auf den Enkel ginge. Diesen Fall haben wir aber nicht.