Gesamtstrafenbildung?

  • Hallo,
    Jetzt habe ich mal eine dumme Frage:
    Muss man bei Jugendstrafvollstreckung, wenn zur gemeinnützigenTätigkeit verurteilt wurde auch auf Gesamtstrafenbildung achten?
    Es handelt sich ja weder um eine Freiheitsstrafe noch um eine Geldstrafe, die gem. § 53 StGB Voraussetzung hierfür wären, oder ?

  • Das bedeutet also, wenn ich in der 1. Sache 50 Stunden Arbeit habe, die bei Erlass des 2. Urteils noch nicht alle geleistet waren und in der 2. Sache unter Einbeziehung der 1. Sache auch 50 Stunden, dann müssen die in der 1. Sache bereits geleisteten Stunden bei der (jetzt gemeinsamen) Vollstreckung berücksichtigt und das Jugendamt, das die Ableistung der Stunden beaufsichtigt, entsprechend daraufhingewiesen werden?

  • Und wenn ich aus dem BZR ersehe, dass eine andere Arbeitsleistung (z.B. bei anderem Gericht) noch ausstehen könnte und ich bei Nachfrage beim JA feststelle, dass eine einheitliche Entscheidung in Betracht kommt, muss ich die Akte dann an den Richter weiterleiten?

  • Anders als bei Jugendstrafen wird bei Weisungen und Auflagen die Vollstreckungserledigung nicht dem Erziehungsregister mitgeteilt. Daher wäre das ein Fass ohne Boden bei unseren speziellen Kunden. Ich werde nur tätig, wenn ich explezit sehe, dass eine ander Vollstreckung noch läuft und aus dem Urteil nicht hervor geht, dass der Richter dieses wusste. In der Regel unterbleibt die Bildung einer einheitlichen Rechtsfolge aus erzieherischen Gründen.

  • Das ist jetzt eher eine allgemeine Frage:
    Wie ich auch bei diesem Thread festgestellt habe und von mir selber weiß, ist es nicht einfach, in Jugendstrafsachen gut reinzukommen. Oft fehlt die Zeit, Kommentare zu durchwühlen oder man hat gerade an kleineren Gerichten mit nur anteiligem Strafsachenpensum und, wie z.B. ich als Teilzeitkraft nur wenige Akten, zu wenig, als das man schnell Routine entwickeln kann. Hast Du einen Tipp oder noch besser ein Lehrbuch, mit dem man sich einarbeiten kann? Solche Sachen wie hier, dass das JA auch mit auf die noch zu leistenden Stunden achten sollte war mir z.B. unbekannt. Wie kann ich mir einen guten Überblick über die gesamt Jugenstrafvollstreckung verschaffen? Erfahrene Kollegen hab ich leider auch nicht, wir sind alle relativ neu.

  • Ein spezielles Buch für die Jugendstrafvollstreckung gibt es nicht. Ich empfehle den HRP Strafvollstreckung von Röttle / Wagner (Verlag C. H. Beck), den JGG-Kommentar von Eisenberg (auch Beck) und Pohlmann / Jabel / Wolf Strafvollstreckung (Gieseking).

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