Natürlich kannst Du gegen die Erben aus dem Nachlass festsetzen muss ma nur ins Rubrum und Tenor auch reinschreiben
Dann hat der Mann einen Titel und gut iss.
Vorausgesetzt , der Betreuer hatte die Vermögenssorge ( unterstellt wegen der Bargeldauszahlungen ) :
Woraus entnimmst Du das aus §§ 292 I , 168 I FamFG ?