Hallo zusammen,
ich habe gerade die Anfrage eines Berliner Maßregelkrankenhauses bekommen, den Haftkostenbeitrag zu berechnen. Ich weiß, dass die Vollstreckungsbehörde für die Erhebung des Haftkostenbeitrages zuständig ist. Aber woraus ergibt sich die RPfl-Zuständigkeit? Lediglich aus dem § 33 RPflG?
Wichtiger ist jedoch: Weiß jemand, ob es für das Land Brandenburg eine Rechtsverordnung gibt, die eine andere Zuständigkeit als die der VB regelt? Es scheint in den StA's des Landes Brandenburg niemanden zu geben, der schon einmal etwas vom Haftkostenbeitrag gehört, geschweige denn, diesen berechnet hat (dass die Berliner Rechtspfleger dafür zuständig sind, ist mir bekannt).
Nicht einmal unser für den Maßregelvollzug zuständiges Landesamt hat davon etwas gehört. Wird solch ein Beitrag in Brb möglicherweise gar nicht erhoben?
Kann mir irgendjemand helfen?