Pflichtverteidigung auf Antrag des RA aufgehoben Gebühren?

  • Guten Morgen zusammen!

    Hab hier mal was ganz exotisches:

    Pflichtverteidiger A wird bestellt, nimmt am ersten Termin teil, legt auch noch Berufung ein.

    Dann wird dem Gericht tel. Mitgeteilt, dass RA B aus der gleichen Kanzlei die Sache als Vertreter übernommen hat.

    Im nächsten Termin wird dann der Beiordnungsbeschluss für RA A aufgehoben "weil der RA jetzt Minister ist" :eek: und RA B bestellt.

    RA A hat shcon die Pflichtverteidigergebühren für die erste Instanz und den ersten Termin bekommen.

    Jetzt will RA B auch noch mal die Grundgebühr, Verfahrensgebühr und Postpauschale für die erste Instanz haben :confused:

    Meines Erachtens bekommt er die nicht, ist doch nicht unsere Schuld, wenn RA A Minister wird und den Angeklagten nicht mehr vertreten kann, oder?

    Die Wahrheit geht manchmal unter, aber sie ertrinkt nicht.
    (Ungarisches Sprichwort)

  • RA B bekommt sämtliche Gebühren für seine Tätigkeit, d.h. wenn er in der Berufungsinstanz bestellt wurde, kann er die Grundgebühr, die Verfahrensgebühr und sämtliche Terminsgebühren für Verhandlungen, an denen er teilnahm, in Rechnung stellen.
    Für die erste Instanz bekommt er natürlich nichts, da er ja da nicht tätig war.
    Da im Bestellungsbeschluss offensichtlich keine Einschränkung gemacht wurde (z.B. : "B wird anstelle von A bestellt, ein doppelter Anfall von Gebühren hat nicht zu erfolgen"), erhält er auch die Grundgebühr, obwohl dieser für A schon in der ersten Instanz angefallen ist.

  • Die Grundgebühr entsteht für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall unabhängig vom Zeitpunkt. Da die Beiordnung keine Einschränkung enthält bekommt sie der RA vorliegend. Ansonsten die Gebühren für die II. Instanz. Weitere Gebühren für die I. Instanz jedoch nicht mehr.

  • Danke Euch!

    Hab jetzt auch noch mal im Papier gewühlt und § 54 RVG gefunden, wonach die Erstattung der doppelten Pflichtverteidigergebühren unter Umständen auch mal abgelehnt werden könnte.

    Allerdings besagt die Kommentierung, dass das Verschweigen einer Bewerbung um Aufnahme in den Staatsdienst oder Aufstellung zur Wahl in ein Parlament solange nicht schuldhaft ist, wie der RA über den Zeitpunkt seiner Wahl/Berufung keine Gewissheit hat.

    Hier lagen knapp 1 1/2 Jahre zwischen Bestellung und der Mitteilung, dass der RA jetzt Minister ist. Also wird er wohl zum Zeitpunkt der Bestellung im Sinne der Kommentierung "im Ungewissen" gewesen sein und ich muss die GG wohl auszahlen :mad:.

    Letztendlich muss dann der VU doppelt zahlen, bei dem wir es uns zurückholen - finde ich irgendwie nicht richtig, der kann ja auch nix dafür, dass sein RA lieber was andres macht, als ihn weiter zu vertreten... Die Welt ist ungerecht, was hiermit mal wieder bewiesen wäre :mad:

    Die Wahrheit geht manchmal unter, aber sie ertrinkt nicht.
    (Ungarisches Sprichwort)

  • Aber der RA kann doch auch nichts dafür. Der erste nicht, weil er bei Beiordnung noch nicht wissen konnte, daß er irgendwann mal Minister wird. Und der zweite nicht, weil nun mal im Gesetz steht, daß auch bei ihm die GG anfällt.

    Es ist im übrigen ebenso ungerecht, daß der arme Verurteilte Zeugenauslagen bezahlen muß, für Leute, die wegen drei Sätzen Aussage, die nichts zur Verurteilung beitragen, aus Hintertupfingen eingeflogen wird. Und es gibt noch 1.000 andere Kosten, auf die er keinen Einfluß hat und die er trotzdem zahlen muß.

    Nichts gegen Mitgefühl, aber ich wage zu bezweifeln, daß der Mandant nun wegen 132 EUR verzweifelter ist als vorher.

  • Aber der RA kann doch auch nichts dafür. Der erste nicht, weil er bei Beiordnung noch nicht wissen konnte, daß er irgendwann mal Minister wird. Und der zweite nicht, weil nun mal im Gesetz steht, daß auch bei ihm die GG anfällt.

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    Na den ersten RA wird wohl kaum jemand von der Straße geholt und gesagt haben "So - Du bist jetzt Minister!". Also ist er schon selbst dafür verantwortlich, dass er jetzt Minister ist ;).

    Mein Mitleid mit dem VU hält sich auch in Grenzen - ich finds einfach allgemein ungerecht, dass hier jemand zusätzliche Kosten tragen muss, die wegen einer quasi persönlichen Angelegenheit eines anderen entstanden sind, die mit dem Prozess an sich überhaupt nichts zu tun hat.

    Das ist bei Zeugen/Sachverständigen usw. insofern schon anders. Die werden ja "eingeflogen" in der Annahme, dass sie etwas zum Prozess beitragen können. Wenn dem dann nicht so ist - P.g.

    Aber die Rechtslage ist in dem Fall nunmal eindeutig, auch wenn ich es trotzdem nicht richtig finde ;)

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    (Ungarisches Sprichwort)

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