Folgender Fall:
Vor 35 Jahren erwirkte eine xy GmbH & Co. KG einen Zahlungstitel gegen z. Die KG ist erloschen, da die einzige Kommanditeinlage auf die GmbH übergegangen ist, sodass meiner Meinung nach die GmbH Rechtsnachfolgerin der GmbH & Co. KG sein müsste.
Diese GmbH beantragt nun die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung des Zahlungstitels. z wendet ein, er habe die komplette Summe bereits vor 35 Jahren gezahlt, kann aber nur noch die Zahlung einzelner Raten, nicht aber der Gesamtsumme nachweisen.
Was mache ich nun?
Schon einmal vielen Dank für eure Hilfe...
zweite vollstreckbare Ausfertigung nach 35 Jahren
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Bist Du überhaupt zuständig? Die 2. v.A. erteilt bei uns der mD.
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bei uns leider nicht Aber auch sonst würden die mich bestimmt fragen...
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Warum wollen die nach 35 Jahren eine zweite vollstreckbare Ausfertigung ? Wo ist denn die Erste ?
Wenn 35 Jahre lang nix passiert ist, ist das nicht auch längst verjährt ? (ja ich weiß, muss der Schuldner wohl einwenden, ist ja auch nur so ne Frage) -
Was mache ich nun?
1. die Rechtsnachfolge nachweisen lassen
2. den Gläubiger mit dem Zahlungseinwand des Schuldners konfrontieren und um Stellungnahme bitten - mindestens Mitteilung verlangen, wieviel denn gezahlt wurde (dass Zahlungen erfolgt sind, ist ja unstreitig), weil das auf der Klausel vermerkt werden sollte
3. fragen, was mit der ersten vollstreckbaren Ausfertigung geschehen ist
4. Verjährung prüfen
5. Auslagen vorher verlangen, wenn du die weitere Vollstreckbare erteilen willst -
Oops, zu spät... also:
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bin ja mal gespannt, was die antworten.
Vielen Dank erstmal!
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