Familieng. Gen. in der Teilungsversteigerung

  • Hallo zusammen,
    ich stehe etwas auf Kriegsfuß mit den Genehmigungen:oops: und benötige daher Eure Hilfe. Also,

    M und K sind Mitglieder einer Erbengemeinschaft. Das Erbe besteht im Wesentlichen aus einem Grundstück. Es wurde Ergänzungspflegschaft angeordnet mit dem Wirkungskreis: Abschluss Grundstückskaufvertrag, einschließlich Erbauseinandersetzung.
    Nun weigern sich die übrigen Miterben, das Grundstück zu veräußern oder sonst wie eine Einigung zu erwirken, so dass dem Ergänzungspfleger nur die Möglichkeit bleibt, die Teilungsversteigerung zu betreiben.
    Ich würde nun als erstes den Wirkungskreis des Ergänzungspfleger erweitern auf das Teilungsversteigerungsverfahren.
    Für das Kind unter 14 Jahren wäre wohl auch ein Pfleger zu bestellen.

    Nun meine Frage: Welche Erklärungen des Ergänzungspflegers genau sind genehmigungspflichtig und wie läuft das rein praktisch. Bislang hatte ich nur die Kaufverträge, die mir zur Genehmigung vorgelegt wurden.

    :gruebel::gruebel::gruebel:
    Danke schon mal

  • Ok, danke. Wenn der Ergänzungspfleger den Antrag stellt, benötigt er also meine Genehmigung.

    Und was ist, wenn die Mutter den Antrag stellt und das Kind dann auch Antragsgegner wäre? Wenn ich das richtig sehe, könnte der Ergänzungspfleger das Kind doch dann vertreten, von Anfang bis Erlösverteilung, ohne Genehmigung, oder sehe ich das falsch? Vorausgesetzt natürlich, es soll nicht geboten werden.

    Das Grundstück soll sich im Übrigen im Verfall befinden, so dass ein Handeln hier wohl geboten scheint.

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