Hallo zusammen,
steh grad auf dem Schlauch bzw. verstehe eine Anforderung der insolvenzabteilung nicht so ganz.
In einer Sache hat der Verwalter Zwischenbericht erstattet und angegeben, dass ein Bestand von X vorhanden ist, der höher ist als alle angemeldeten Forderungen gem. § 38 InsO und somit eine Quote von 100 % voraussichtlich gegeben ist.
Darauf hin hat das AG einen Beschluss erlassen, mit dem die Gläubiger aufgefordert werden noch nachrangige Forderungen gem. § 39 InsO anzumelden. Die Anmeldefrist für diese Forderungen läuft bis Mitte September und der PT ist im Oktober.
Das AG fordert aber - für mich merkwürdig - schon jetzt den Veröffentlichungstext gem. § 188 S.2 Inso an. Aber es ist ja noch nicht mal die Anmeldefrist für die Gläubiger abgelaufen, um nachrangige Forderungen gem.
§ 39 InsO anzumelden.
Schlusstermin etc. ist ja auch keine anberaumt/bestimmt.
Muss wirklich schon jetzt der Text ans Insolvenzgericht übermittelt werden oder ist dies ein Fehler seitens des Gerichts?
Muss nicht zumindest die Anmeldefrist für die 39 er Forderungen abgewartet werden, damit die Summe auch dieser Forderungen im Veröffentlichungstext vom Verwalter angegeben werden können. Dies sind ja vorher noch ungewiss.
Was meint ihr?