Hallo,
ich habe die Firmen- und Gegenstandsänderung sowie Neufassung des Gesellschaftsvertrags einer GmbH vorliegen. Gesellschafterin ist eine andere GmbH. Den Gesellschafterbeschluss haben 2 Prokuristen dieser GmbH gefasst, die gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind. Die Unternehmensgegenstände der beiden Gesellschaften haben nichts miteinander zu tun.
Beanstande, ich dass die Prokuristen nicht vertretungsberechtigt gewesen sein dürften (schließlich ermächtigt die Prokura nur zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb des betreffenden Handelsgewerbes mit sich bringt)?
Zudem wurde der bislang im Gesellschaftsvertrag enthaltene Gründungsaufwand gestrichen. In der Anmeldung wird aber versichert (da wirtschaftliche Neugründung), dass das Stammkapital der Gesellschaft mit Ausnahme der Gründungskosten nicht mit Verbindlichkeiten vorbelastet ist. Ich eine Streichung nach EIntragung im Handelsregister überhaupt zulässig? Hake ich wegen der Versicherung nach?