Da ich mich damit leider gar nicht auskenne, bitte ich um Hilfe:
Das Jugendamt als Beistand möchte wegen Unterhalt (vorläufig vollstreckbares Urteil hier am AG ergangen) im Ausland (Österreich) vollstrecken. Es hat mir nun den Anhang II zur Verordnung (EG) Nr. 4/2009 vorgelegt mit der Bitte diesen auszufüllen.
Nach Artikel 28 brauchen die das wohl für den Antrag auf Vollstreckbarerklärung, der in Österreich zu stellen ist, so dass meine Aufgabe nur darin besteht, das Formular auszufüllen, richtig?
Gibt es das Formular auch irgendwo zum mit PC ausfüllen?
Vielen Dank schonmal!